Die EU-Institutionen haben mehrfach argumentiert, dass die nationale Staatsbürgerschaft und die Unionsbürgerschaft nicht ohne eine echte Verbindung zu dem betreffenden Mitgliedstaat verliehen werden sollten. Einige Wissenschaftler:innen haben dieselbe Position vertreten und sich dabei auf das vom Internationalen Gerichtshof in der Rechtssache Nottebohm aufgestellte Erfordernis einer echten Verbindung berufen. Dies hat zu Kritik seitens der Rechtswissenschaftler geführt, die darauf hinweisen, dass Nottebohm völkerrechtlich und moralisch falsch war. In diesem Beitrag zeigt Martijn van den Brink, dass Befürworter:innen und Kritiker:innen nicht erkannt haben, dass sie mit unterschiedlichen Vorstellungen vom Erfordernis einer echten Verbindung sprechen. Die Frage, ob das Erfordernis einer echten Verbindung für die Anerkennung der Staatsangehörigkeit gelten soll, ist etwas völlig anderes als die Frage, ob das Erfordernis einer echten Verbindung für den Erwerb der Staatsangehörigkeit gelten soll. Nottebohm betrifft die erste, die Argumente der EU-Institutionen die zweite. Die Argumente der EU-Institutionen können daher nicht durch die Ablehnung von Nottebohm abgetan werden. Anschließend geht Martijn van den Brink auf die normativen Argumente ein, die dafür sprechen, die Grenzen der nationalen Mitgliedschaft auf das Erfordernis einer echten Verbindung zu stützen.
Martijn van den Brink (2021). Revising Citizenship within the European Union: Is a Genuine Link Requirement the Way Forward?, German Law Journal.