Pressemitteilung
10.02.2023

Chancen nutzen, Risiken minimieren: Hertie School definiert Umgang mit Künstlicher Intelligenz

© Jonathan Kemper, Unsplash

Recherche, Übersetzung oder Datenanalyse – Software basierend auf Künstlicher Intelligenz (KI) ist längst im akademischen Alltag angekommen. Doch für den Umgang mit KI am Campus gibt es bisher kaum einheitliche Regeln. Um die Chancen für Lehre, Forschung und Studierende bestmöglich auszuschöpfen und den Missbrauch zu minimieren, hat die Hertie School erstmals Grundlagen für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz definiert.

Berlin, 10. Februar 2022. Die Hochschulleitung der Hertie School hat erstmals Regeln zum Umgang mit KI für Lehre und Forschung an der Berliner Hochschule erlassen. Der „flexible Ansatz“ ermutigt Studierende und Fakultätsmitglieder gleichermaßen, neue Wege zu beschreiten und sich mit den Vorteilen von „ChatGPT“ und weiterer KI-basierter Software auseinanderzusetzen und anzufreunden. Gleichzeitig werden klare Grenzen genannt. Wer zum Beispiel Übersetzungen mittels Software oder von KI zusammengestellte Texte als Ergebnisse eigener Arbeit ausgibt, verletzt Grundregeln akademischer Arbeit und Integrität. Dieses Verhalten wird mit Sanktionen belegt. Zudem sind die Studierenden für den Inhalt KI-basierter Arbeitsergebnisse verantwortlich. Das gilt auch für den Fall, dass per Software generierte Inhalte fehlerhaft sein sollten.

Cornelia Woll: Chancen nutzen und KI nicht verteufeln

„Künstliche Intelligenz eröffnet uns im Hörsaal und Forschungslabor ungeahnte Möglichkeiten, die wir nutzen und nicht verteufeln sollten. Ein intelligenter und transparenter Umgang mit den neuen Instrumenten ersetzt nicht den eigenen Kopf, kann aber Zeit sparen und die eigene Arbeit verbessern“, so Cornelia Woll, Präsidentin der Hertie School.

Thurid Hustedt, Dekanin für Studienprogramme ergänzt: „Wir wollen gezielt auch unsere Fakultät ermuntern, selbstlernende Systeme in die Lehre einzubauen. Nur so schaffen wir Transparenz und Wissen im Umgang mit neuen Technologien. Klar ist aber auch: Eine Arbeit, die von einer KI verfasst wurde, als eigene abzugeben ist ein Plagiat und wird als solches geahndet.“

Um Studierende besser an den Umgang mit KI-Systemen heranzuführen, ermutigt die Hochschulleitung Fakultätsmitglieder mit KI-Systeme zu experimentieren, sofern es Kursinhalten und -zielen dient. Dazu gehört auch eine explizite Definition von Regeln im Umgang mit KI für Hausarbeiten und Klausuren. „In unserem Studiengang Master of Data Science können KI-Systeme elementarer Bestandteil und Forschungsgegenstand für Hausarbeiten und Projektarbeiten sein. Umso wichtiger ist eine klare Abgrenzung, was erlaubt und verboten ist“, so Hustedt.

Grundsätzlich wird den Professor:innen ein breiter Spielraum eingeräumt. Es liegt in ihrem Ermessen, ob und wieweit sie selbstlernende Systeme in ihre Lehre einbauen möchten.

Das Dokument zum Umgang für Studierenden und Fakultät mit KI-Systemen finden Sie hier (in englischer Sprache).