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06.12.2022

Sebastian Mack kommentiert im Handelsblatt das EuGH-Urteil zum Transparenzregister

Vor zwei Wochen hat der Europäische Gerichtshof die EU-Geldwäscherichtlinie, die Transparenzregister vorschreibt, für teilweise rechtswidrig erklärt. Unser Policy Experte Sebastian Mack erklärt, warum öffentliche Transparenzregister wirksam sind.

In der EU geben Transparenzregister Auskunft darüber, wem eine Firma gehört. In Reaktion auf das EuGH-Urteil haben mehrere europäische Regierungen in den vergangenen Tagen ihre Register für öffentliche Abfragen geschlossen, so auch in Deutschland. 

 „Es ist ein großer Unterschied, ob ein Transparenzregister ganz öffentlich ist oder nur Personen mit einem berechtigten Interesse Zugang erlaubt“, so Sebastian Mack. Denn die Behörde habe damit einen Ermessensspielraum, ob sie den Zugang gewährt.

Als Beispiel für die Wirksamkeit der Register führt Mack den Fall des ehemaligen tschechischen Ministerpräsidenten Andrej Babis an, gegen den inzwischen ein Gerichtsverfahren wegen Subventionsbetrug läuft. „Dank des tschechischen Transparenzregisters konnten Aktivisten Babis nachweisen, was er besitzt“, sagt Mack. „So kam heraus, dass er EU-Gelder zweckentfremdet hatte. Am Ende ist die EU-Kommission tätig geworden.“

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