Forschung
06.04.2022

Wann dürfen religiöse Arbeitgeber diskriminieren? Der Geltungsbereich der Ausnahmeregelung zum religiösen Ethos im EU-Recht

Wann sind religiöse Arbeitgeber vom Diskriminierungsverbot ausgenommen (d. h. wann dürfen sie Nicht-Anhänger diskriminieren)? Die Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU) nimmt religiöse Arbeitgeber vom Verbot der religiösen Diskriminierung aus, aber der Umfang der Ausnahmeregelung zum religiösen Ethos ist umstritten, und ihre Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache Egenberger und IR gegen JQ wurde als ultra vires und als Missachtung der verfassungsmäßigen Identität der EU-Mitgliedstaaten kritisiert. In diesem Artikel klärt Martijn van den Brink die Ausnahmeregelung für religiöses Ethos, indem er die zugrunde liegenden rechtlichen und normativen Fragen untersucht, die ihren Anwendungsbereich bestimmen. Er zeigt, dass der Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung nicht nur von der Rahmenrichtlinie abhängt, sondern auch von der Beziehung zwischen EU-Recht und nationalem Verfassungsrecht sowie zwischen EU-Recht und Völkerrecht. So schafft dieser Artikel nicht nur Klarheit in Bezug auf die Ausnahmeregelung zum religiösen Ethos, sondern nimmt diese Urteile auch zum Anlass, die damit verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen zu überdenken, insbesondere die Rolle des EuGH und des EU-Gesetzgebers bei der Definition des Stellenwerts der nationalen Verfassungsidentität im EU-Recht.

Martijn van den Brink (2022). When can religious employers discriminate? The scope of the religious ethos exemption in EU law, European Law Open. 

Bild: CC and machines, Quelle: Unsplash