Politik
09.03.2018

Was sollte eine europäische Arbeitsbehörde leisten?

Die Idee zur Schaffung einer Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) steht meist im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, europäische Regeln zur Arbeitskräftemobilität besser durchsetzen zu können. Insbesondere bei der Entsendung von Arbeitnehmern kommt es auf nationaler Ebene immer wieder zu Schwierigkeiten, was die Aufdeckung, Verhinderung und Bekämpfung von Missbrauch in der Entsendung von Arbeitnehmern anbelangt.

Die Initiative zur Einrichtung einer ELA basiert jedoch auch auf einem zweiten Argument, das weniger häufig genannt wird, aber ebenso wichtig ist: Die Behörde sollte die europäische Mobilität erleichtern, indem sie insbesondere den Bürgern und Unternehmen einen besseren Zugang zu Informationen bietet.

In diesem Strategiepapier argumentiert Sofia Fernandes, Senior Research Fellow am Jacques Delors Institute in Paris, dass die künftige Behörde nicht auf eine Plattform für Kooperation und Informationsaustausch reduziert werden sollte. Obwohl diese Option politisch opportun und ökonomisch am kostengünstigsten erscheint, würde dies nicht ausreichen, die durch die Mobilität hervorgerufenen Spannungen nachhaltig anzugehen und den europäischen Arbeitsmarkt zu stärken. Gleichzeitig sollte die neue Agentur jedoch auch kein europäisches Superinspektorat werden. Es gibt keine Rechtsgrundlage, um der ELA verbindliche Befugnisse gegenüber den Mitgliedstaaten zu gewähren.

Zwischen diesen beiden Szenarien unterscheidet Sofia Fernandes vier Aufgaben, die der Europäischen Behörde anvertraut werden können.

Sofia Fernandes ist Senior Research Fellow am Institut Jacques Delors in Paris, zuvor arbeitete sie am Portugiesischen Institut für Qualität des Wirtschaftsministeriums.

IMAGE: CC Kevin Doncaster, source: flickr