Politik
03.09.2025

Warum der DSA nicht verhandelbar ist

Nur wenige Tage nach der Bekanntgabe der Details des transatlantischen Handelsabkommens drohte Donald Trump mit Vergeltungszöllen wegen der EU-Gesetze zur Digitalisierung. Brüssel muss nun eine Grenze ziehen: Seine Regeln stehen nicht zur Verhandlung. Die Regulierung des Online-Bereichs ist eine Frage der demokratischen Selbstbestimmung, und wenn Trump die EU bestraft, muss Europa bereit sein, zurückzuschlagen.

Diese Policy Position wurde erstmals am 1. September 2025 von Table.Briefings veröffentlicht.

 

Als die EU am 21. August den neuen Handelsrahmen mit den Vereinten Staaten veröffentlichte, war man in Brüssel ein wenig stolz darauf, dass die europäischen Gesetze zur Regulierung digitaler Märkte und Dienste nicht Teil des Pakets waren. Viele werteten dies als Erfolg – die EU hatte ihr digitales Regelbuch vor transatlantischem Feilschen abgeschirmt.

Die Freude währte kurz. Nur vier Tage später wetterte US-Präsident Donald Trump gegen digitale Steuern, Dienstleistungsgesetze und Marktregulierungen. Sie seien „darauf ausgelegt, amerikanische Technologie zu schädigen oder zu diskriminieren“ und stellte Strafzölle und Exportkontrollen gegen jedes Land in Aussicht, das sie verhängt. Ohne Namen zu nennen, zielte er offenkundig auf den europäischen Digital Services Act (DSA) und den Digital Markets Act (DMA) ab.

Dass die Auseinandersetzung über Europas Digitalregeln in den Fokus der Öffentlichkeit zurückkehren würde, überrascht niemanden. Bemerkenswert ist jedoch die Geschwindigkeit, mit der das Thema wieder auf dem Tisch ist. Schon nach vier Tagen stellt Trump das frisch vereinbarte Handelsabkommen wieder infrage. Dies verdeutlicht das grundlegende Problem, mit dem die EU bei Verhandlungen mit ihm konfrontiert ist: Mit Trump sind Verhandlungen nie abgeschlossen, und Vereinbarungen sind selten endgültig. Zugeständnisse von heute führen zu neuen Forderungen von morgen. Einige in Brüssel hoffen vielleicht, dass eine Lockerung der DSA-Durchsetzung politisches Wohlwollen schaffen könnte – für die Ukraine oder das fragile Handels-„Abkommen“. Das ist Wunschdenken. Wer bei Trump nachgibt, wird immer wieder mit neuen Forderungen konfrontiert werden.

Im Handelsabkommen hat die Kommission Zugeständnisse gemacht. Diese beschränkten sich jedoch auf den Handelsbereich, auf den Marktzugang und unverbindliche Kauf- oder Investitionszusagen. Diesen Ansatz auf die Digitalregulierung zu erweitern, wäre etwas völlig anderes: Es würde eine Einschränkung des Hoheitsrechts der EU bedeuten, ihre eigenen Regeln festzulegen. Der DSA und der DMA sind das Ergebnis eines demokratischen Gesetzgebungsprozesses und spiegeln wider, wie Europäer ihren digitalen Raum gestalten wollen. Dass dieser Ansatz nicht mit der Linie der US-Regierung übereinstimmt, ist irrelevant – es ist Europas souveränes Recht, diese Entscheidung zu treffen.

In einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft ist die Freiheit, den digitalen Raum zu regulieren, eine Frage der demokratischen Selbstbestimmung. Hier nachzugeben würde einen Präzedenzfall dafür schaffen, dass demokratische Entscheidungen in Brüssel unter Druck von außen umgeschrieben werden können. Deshalb ist jetzt der Moment, eine rote Linie zu ziehen: Die EU muss Handel und Digitalpolitik strikt trennen – und glaubwürdige Antworten vorbereiten, falls Washington weiter eskaliert.

Ein Rechtsrahmen für den digitalen Raum – kein politisches Druckmittel

Die US-Regierung kritisiert den DSA und den DMA seit Monaten als diskriminierende Handelshemmnisse und als Zensurinstrumente. Diese Vorwürfe entbehren jedoch jeder Grundlage. Vielmehr stärken die Angriffe ein Narrativ, das Trump und seinen Verbündeten für politisch nützlich halten und das den wirtschaftlichen Interessen der US-Technologieunternehmen dient.

Der DSA und der DMA sind Regelungsrahmen, die Europas digitalen Raum sicherer und fairer machen sollen. Während die DSA die Rechte der EU-Bürger im digitalen Raum schützen soll, soll die DMA sicherstellen, dass Online-Plattformen, die als „Gatekeeper” für digitale Märkte fungieren, ihre Marktmacht nicht missbrauchen. Eine Abschwächung oder Aussetzung dieser Gesetze würde weniger Kontrolle über Monopole, weniger Transparenz im öffentlichen Diskurs, und mehr Raum für illegale Inhalte bedeuten.

Die Vorschriften gelten für alle Plattformen, die in der EU ihre Dienste anbieten. Sie als anti-amerikanisch darzustellen oder Trumps Behauptung, sie würden „Chinas größten Technologieunternehmen einen Freifahrtschein geben”, ist schlichtweg falsch: Neben den US-Unternehmen Meta und X untersucht die Kommission bereits chinesische Plattformen wie Temu und AliExpress sowie mehrere europäische pornographische Websiten.

Zum Gegenschlag bereit sein

Sollte Trump die EU tatsächlich für die Durchsetzung ihres digitalen Regelwerks bestrafen, muss Europa bereit sein, sich mit klaren Gegenmaßnahmen zu verteidigen. Wenn die USA Zölle oder Exportbeschränkungen verhängen, sollte Brüssel entsprechend reagieren und Vergeltungsmechanismen aktivieren. Der nächste Schritt wäre der Einsatz des Anti-Zwangs Instrument, inklusive Maßnahmen gegen den US-Dienstleistungssektor. Der Fall wäre ein Paradebeispiel für dessen Anwendung.

Hier kann die EU Druck aufbauen. Im Warenhandel erzielt Europa einen Überschuss mit den USA und ist damit strukturell anfälliger für Zölle. Im Dienstleistungshandel dagegen ist es umgekehrt: Die USA verbuchen seit Jahren hohe Überschüsse gegenüber Europa. Zwar ist die EU in Bereichen wie Cloud-Infrastruktur von US-Anbietern abhängig, viele andere Dienste – von Finanz- über Logistik- bis hin zu Beratungsleistungen – sind jedoch substituierbar. Gerade deshalb wären Beschränkungen hier ein glaubwürdiges Druckmittel.

Handelszugeständnisse mögen nötig gewesen sein, um ein Abkommen mit den USA abzuschließen. Europas Recht aufzugeben, den digitalen Raum nach eigenen Vorstellungen zu gestalten, wäre etwas völlig anderes – nämlich die Aufgabe demokratischer Souveränität.