Forschung
16.07.2025

Verfassungsgerichte in der Neugestaltung der EU

Bis heute verwenden Verfassungsgerichte in der gesamten Europäischen Union (EU) die Struktur von Solange I, um den Vorrang des EU-Rechts anzufechten. Seine Logik führt die Idee ein, dass der Grundsatz des Vorrangs des EU-Rechts bedingt ist. Ein wichtiger Beitrag von Solange I zur Strukturierung von Verfassungskonflikten ist die Verpflichtung des deutschen Gerichts, die Entwicklung der EU und ihres Rechts zu beobachten. Dieser Artikel befasst sich mit der Neugestaltung der EU im Hinblick auf die EU-Verfassung im weitesten Sinne und untersucht die durch Solange I eingeleitete Auseinandersetzung der Verfassungsgerichte mit ihr. Die Überlegungen werden an zwei Bereichen der Neugestaltung der EU-Verfassung erprobt: der Eurokrise und dem Strafrecht. Vor dem Hintergrund dieser Analyse werden abschließend weitere Bereiche der Neugestaltung aufgezeigt und Überlegungen zur Rolle der Verfassungsgerichte in aktuellen Verfassungskonflikten in der EU angestellt.

Bobić, A.: Constitutional Courts in the Face of the EU’s ReconfigurationZeitschrift für ausländisches öffentliches Recht / Heidelberg Journal of International Law, ZaöRV 85 (2025), 523-545. DOI: https://doi.org/10.17104/0044-2348-2025-2-523

 

Photo: CC Kamilla Isalieva / Source: Unsplash