“Nie wieder Bankenrettungen mit Steuergeld!” war in der Zeit nach der Finanzkrise von 2008/2009 eine oft gehörte Forderung. Seit dem 1. Januar 2016 gelten Regeln für die Ban-ken des Euroraums, die genau dies sicherstellen sollen: Die Verordnung zum Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die zwischenstaatliche Vereinbarung zum Einheitlichen Ab-wicklungsfonds treten in Kraft. Gleichzeitig werden Kernelemente der europäischen “Ban-kenabwicklungsrichtlinie” verbindlich (siehe Anmerkung am Ende des Beitrags zum Begriff der „Abwicklung“ in den neuen Regelungen).
Politik
26.01.2016