Politik
16.06.2021

Eine Grundsatzfrage: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Am 9. Juni 2020 hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angekündigt aufgrund des PSPP-Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Im Mai 2020 hatte das BVerfG ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für ultra vires und damit in Deutschland für rechtlich nicht bindend erklärt. In dieser Policy Position argumentiert Thu Nguyen, dass die Kommission zu Recht ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitet: Es ist eine Sache des Prinzips sowie ein Signal, dass die Kommission als Hüterin der Verträge Verstöße gegen die EU Verträge nicht einfach hinnimmt, egal welcher Mitgliedstaats oder welche Behörde gegen EU-Recht verstoßen hat.

Image: CC Devin Avery, Source: Unsplash