Forschung
15.05.2023

EU-Kompetenz und Investorenmigration

In diesem Kapitel untersuchen Daniel Sarmiento und Martijn van den Brink, ob die EU gegen Investorenmigrationsprogramme vorgehen könnte. Insbesondere untersuchen sie, ob ein solches Vorgehen mit der Kompetenzverteilung der EU und dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung vereinbar wäre. Sie unterscheiden zwischen drei verschiedenen Bereichen - Staatsangehörigkeit, Wohnsitz sowie Geldwäsche und Korruption - und zeigen auf, dass die EU je nach dem Bereich, den sie angehen will, über unterschiedliche Eingriffsbefugnisse verfügt. Sie argumentieren, dass die EU nicht befugt ist, in den Bereich der nationalen Staatsbürgerschaft einzugreifen. Im Gegensatz zur Unionsbürgerschaft für Investoren ist die EU im Falle von Aufenthaltsprogrammen für Investoren besser in der Lage, einzugreifen. Wie sie zeigen werden, schränkt die EU bereits die Palette der Optionen ein, die die Mitgliedstaaten den Investoren in Bezug auf Freizügigkeit und Aufenthalt bieten können. Sie verfügt auch über die Befugnisse, gegen Probleme wie Geldwäsche und Korruption vorzugehen.

Martijn van den Brink and Daniel Sarmiento, ‘EU Competence and Investor Migration’ in Dimitry Kochenov and Kristin Surak (eds), Citizenship and Residence Sales: Rethinking the Boundaries of Belonging (CUP 2023).

Photo: CC Max Lissenden, Source: Unsplash